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   LG Rostock, 22.01.2019 - 2 O 383/18 (1)   

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LG Rostock, 22.01.2019 - 2 O 383/18 (1) (https://dejure.org/2019,63682)
LG Rostock, Entscheidung vom 22.01.2019 - 2 O 383/18 (1) (https://dejure.org/2019,63682)
LG Rostock, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 2 O 383/18 (1) (https://dejure.org/2019,63682)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus LG Rostock, 22.01.2019 - 2 O 383/18
    Der Besteller, der Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB verlangt, hat grundsätzlich weiterhin das Recht, Vorschuss gemäß §§ 634 Nr. 2, 637 BGB zu fordern, wenn er den Mangel beseitigen will (BGH, Urteil vom 22.02.2018, Az VII ZR 46/17, juris Rz 48).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus LG Rostock, 22.01.2019 - 2 O 383/18
    Denn für den Fall, dass der Leistungsumfang pauschaliert und ein bestimmter Erfolg (hier: dichtes Dach) zu einem bestimmten Preis versprochen wurde, bleibt der Beklagte zu 1 an diese Zusage selbst dann gebunden, wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und aufwendigere Maßnahmen erforderlich werden (BGH, Urteil vom 17.05.1984, Az VII ZR 169/82, BGHZ 91, 206).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

    Auszug aus LG Rostock, 22.01.2019 - 2 O 383/18
    Das Feststellungsinteresse des Bestellers muss sich nicht in der Unterbrechung der Verjährung erschöpfen, sondern kann vor allem darin bestehen, eine rechtskräftige Entscheidung über das Bestehen der Ersatzpflicht für weitere Aufwendungen zu erhalten (BGH, Urteil vom 06.12.2001, Az VII ZR 440/00, juris, Rz 6).
  • OLG Rostock, 08.11.2019 - 4 U 32/19

    Werkvertrag - Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

    Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 22.01.2019, Aktenzeichen 2 O 383/18 (1), wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Rostock vom 22.01.2019 (Az. 2 O 383/18 [1]) die Klage gegenüber dem Berufungskläger und Beklagten zu 1) abzuweisen.

  • OLG Rostock, 03.07.2019 - 4 U 32/19

    Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 22.01.2019, Az. 2 O 383/18 (1), gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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